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GEZ: auch gefilterter DSL Zugang ist gebührenpflichtig
Meldung vom 30.09.2006
Wie am 26.06.2006 berichtet, plant Interroute einen DSL Zugang bei dem die öffentlichen Rundfunksender gesperrt werden und das Angebot somit nicht GEZ Gebühren pflichtig sein soll. Nun hat GEZ die erste Einschätzung zu dem als "No GEZ" getauften DSL Flatrate gegenüber Golem.de ausgesprochen. "Maßgeblich für die Gebührenpflicht ist, dass die Möglichkeit besteht, mit einem neuartigen Rundfunkgerät ("Internet-PC") Rundfunkdarbietungen aus dem Internet wiedergeben zu können. Daran ändert auch das Herausfiltern bestimmter Angebote - hier die der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - nichts", so GEZ-Sprecher Willi Rees.
Ebenfalls merkte Rees noch an, dass im privaten Bereich "so gut wie keine zusätzlichen neuartigen Rundfunkgeräte anzumelden seien, da hier die Zweitgerätefreiheit" herrsche.
In den Fällen wo das Internet nicht ausschließlich privaten Nutzung dienen soll gebe es "in Verbindung mit den neuartigen Rundfunkempfangsgeräten auch erstmals eine weitreichende Zweitgeräteregelung, die immer dann greift, wenn bereits für die Betriebsstätte ein herkömmliches Rundfunkgerät - wie z.B. ein Autoradio - angemeldet ist", so Rees. "In diesen Fällen gelten alle Internet-PCs als gebührenfreie Zweitgeräte und brauchen nicht angemeldet zu werden."
Panos Meyer, der Interoute Sprecher, erklärte bisher keine so ausführliche Stellungnahme von der GEZ erhalten zu haben. Auch wenn die GEZ Einschätzung nicht so ausfällt wie der Provider sich es gewünscht hätte, "Es bleibt spannend".
Aktuell beschäftigt sich die Rundfunkkommission der Länder mit der Angelegenheit.
Ebenfalls merkte Rees noch an, dass im privaten Bereich "so gut wie keine zusätzlichen neuartigen Rundfunkgeräte anzumelden seien, da hier die Zweitgerätefreiheit" herrsche.
In den Fällen wo das Internet nicht ausschließlich privaten Nutzung dienen soll gebe es "in Verbindung mit den neuartigen Rundfunkempfangsgeräten auch erstmals eine weitreichende Zweitgeräteregelung, die immer dann greift, wenn bereits für die Betriebsstätte ein herkömmliches Rundfunkgerät - wie z.B. ein Autoradio - angemeldet ist", so Rees. "In diesen Fällen gelten alle Internet-PCs als gebührenfreie Zweitgeräte und brauchen nicht angemeldet zu werden."
Panos Meyer, der Interoute Sprecher, erklärte bisher keine so ausführliche Stellungnahme von der GEZ erhalten zu haben. Auch wenn die GEZ Einschätzung nicht so ausfällt wie der Provider sich es gewünscht hätte, "Es bleibt spannend".
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